Urheberrechte

Hinweis zum Kopieren von Liedern und zur öffentlichen Aufführung.
Urheberrechtlich Nicht geschütztes Lied
Das Lied kann ohne Bedenken kopiert werden. Bei einer öffentlichen Aufführung fallen keine AKM-Gebühren an.
Urheberrechtlich geschütztes Lied
- Selbstverständlich machen wir Sie - sofern wir davon Kenntnis haben - aufmerksam darauf, dass es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Lied handelt.
- Laut Urheberrechtsgesetz besteht in diesem Fall ein Kopierverbot.
- Wenn Sie eine öffentliche Aufführung planen, können wir Sie informieren, was diesbezüglich zu beachten ist.
- Als Mitglied beim Salzburger VolksLiedWerk sind Sie teilweise als Veranstalter bei den meisten Titeln AKM-Gebühren befreit, abhängig davon um welche Veranstaltung - Besucher, Eintritt etc. - es sich handelt.