AKM-Gebührenermäßigung

Bei einer Veranstaltung mit mehr als 400 Personen (bezogen auf das Fassungsvermögen eines Veranstaltungsraumes) kann eine Ermäßigung des AKM-Gebührenentgeltes in Anpruch genommen werden, wenn wieder

  • maximal 30 % geschützte Musiktitel aufgeführt werden
  • und es sich bei um eine Einzelveranstaltung handelt.

Es erfolgt dann eine 'Pro Rata Berechung' (= Prozentuale Anteilsberechnung anhand der Anzahl der geschützten Musiktitel) oder eine Kartenabrechnung.
Bsp. Von insgesamt 30 aufgeführten Musiktiteln sind sechs geschützt = 20 %; d.h. das zu behaltende AKM-Entgelt beträgt 20 % des Normalentgeltes.

Bei einer Kartenabrechnung muss bei der Anmeldung der Veranstaltung ein 'Antrag auf Kartenabrechnung' gestellt werden. Die Gebühr bei Veranstaltungen ohne Tanz beträgt 8 %, und bei Veranstaltungen mit Tanz 12 % der Gesamteinnahmen. Nach der Veranstaltung muss der AKM eine gemeindeamtliche Bestätigung über die verkauften Eintrittskarten (oder eine Verrechnungssteuerabrechnung) vorgelegt werden.

Voraussetzung für die AKM-Gebührenermäßigung

  • Mitgliedschaft beim Salzburger VolksLiedWerk
  • AKM Anmeldeformular ausfüllen und spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung schicken 
  • Maximal 14 Tage nach der Veranstaltung das vollständige Programm
    mit der Bemerkung 'Pro Rata Berechnung'oder 'Kartenabrechnung'  schicken.
  • Evt. kommt eine AKM-Entgelt-Berechnung nach Besucherzahl günstiger als eine Berechnung nach Veranstaltungssaalgröße - bitte bei unseren AKM-Informationen genauer nachlesen (Kartenabrechnung).

Einzelveranstaltungen mit 'anderer' Musik (keine Volksmusik)

Hierfür gibt es für Mitglieder des SVLW eine Ermäßigung von 40 % zum AKM-Normalentgelt. Die Anmeldung im Salzburger VolksLiedWerk und nachträgliche Programmeinsendung ist auch hier notwendig.

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