AKM-Gebührenbefreiung

AKM-Gebührenbefreiung als Mitglied des SVLW für Volksmusikveranstaltungen, wenn
- maximal 30 % der Volkslied- bzw. Volksmusiktitel geschützt sind
Bsp. von 30 aufgeführten Volksmusiktiteln können 9 geschützt sein. - maximal 400 Personen in den Veranstaltungssaal passen
- es sich um spontanes Singen und Musizieren handelt.
Voraussetzung für die AKM-Gebührenbefreiung
- Mitgliedschaft beim Salzburger VolksLiedWerk
- Die Veranstaltung muss innerhalb Salzburg stattfinden.
- AKM Anmeldeformular vollständig ausfüllen bzw. eine Kleinveranstaltung beim SVLW melden.
- Maximal 3 Tage vor der Veranstaltung muss das Anmeldeformular im Büro des SVLW eingelangt sein (E-Mail, Post)
- Maximal 14 Tage nach der Veranstaltung das detaillierte Programm schicken.