AKM-Gebührenbefreiung

AKM-Gebührenbefreiung als Mitglied des SVLW für Volksmusikveranstaltungen, wenn

  • maximal 30 % der Volkslied- bzw. Volksmusiktitel geschützt sind
    Bsp. von 30 aufgeführten Volksmusiktiteln können 9 geschützt sein.
  • maximal 400 Personen in den Veranstaltungssaal passen
  • es sich um spontanes Singen und Musizieren handelt.

Voraussetzung für die AKM-Gebührenbefreiung

  • Mitgliedschaft beim Salzburger VolksLiedWerk
  • Die Veranstaltung muss innerhalb Salzburg stattfinden.
  • AKM Anmeldeformular vollständig ausfüllen bzw. eine Kleinveranstaltung beim SVLW melden.
  • Maximal 3 Tage vor der Veranstaltung muss das Anmeldeformular im Büro des SVLW eingelangt sein (E-Mail, Post) 
  • Maximal 14 Tage nach der Veranstaltung das detaillierte Programm schicken.
Drucken