AKM-Gebühren

Sie möchten gerne eine Veranstaltung machen, wissen aber nicht, ob AKM-Gebühren anfallen?

Für seine Mitglieder hat das Salzburger Volksliedwerk (SVLW) mit der AKM einen Rahmenvertrag* abgeschlossen, der bei Durchführung einer traditionellen Volksmusik-/Volkstanzveranstaltung wesentliche Vorteile bringt. Auskunft und Nachfrage bei Unklarheit erhalten Sie im Büro SVLW.

Das Salzburger Volksliedwerk bietet neben der Beratung auch die Möglichkeit an, Werke auf Ihren Schutzstatus zu überprüfen (für Veranstaltungen ebenso wie für CD-Aufnahmen, Druckwerke, etc.).  

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der AKM-Vorteile ist die Mitgliedschaft beim SVLW, fristgerechte Meldung und Abgabe des Veranstaltungs-Programms beim Salzburger VolksLiedWerk.

Folgende Vorgangsweise gilt für alle Veranstaltungen mit Volksmusik, -tanz, gleich ob gebührenfrei oder mit ermäßigten Gebühren:

Aufgaben des Veranstalters:

1. Vor der Veranstaltung:

Veranstalter muss Mitglied des SVLW sein!

Die Veranstaltung muss spätestens 3 Tage vorher im Büro SVLW angemeldet sein! Dies geschieht durch Ausfüllen und Retournieren des Formulars ans SVLW. PDF auf dieser Seite ganz unten zum Download.

Datei öffnen, abspeichern, ausfüllen (Unterschrift reicht eingetippt!), nochmals abspeichern und an volksliedwerk@salzburg.gv.at schicken.

2. Nach der Veranstaltung:

Die Programmeinsendung soll möglichst unmittelbar nach der Veranstaltung, spätestens 14 Tage danach mit den Titeln der Musikstücke/Lieder im Büro SVLW eingelangt sein!

Für den Veranstalter ist es empfehlenswert im Vorfeld mit den Sing-/Musiziergruppen eine Absprache über die Musiktitel zu tätigen. Im Idealfall sind mind. 70 % aufführungsfreie Musiktitel.

 

Keine Gebührenverrechnung durch AKM aufgrund des Rahmenvertrages bei

  • Volksmusikveranstaltungen:
    Saalgröße darf max. 400 Personen fassen
    70% des Programms muss aufführungsfreie Musikstücke beinhalten (bei 30 Titeln dürfen max. 9 Titel geschützt sein)
  • Kleinveranstaltungen mit Volksmusik bis max. 100 Personen Saalgröße:
    Kein Eintritt, keine Musikerhonorare; z.Bsp. Sänger- und Musikantenstammtische in Gaststätten, offene Singen mit Bildungscharakter, Eröffnung von (Sonder)ausstellungen in kleineren Museen u.ä.
    Hier genügt eine Voranmeldung beim SVLW – keine Programmeinsendung notwendig, außer es werden geschützte Musiktitel gespielt.
  • Spontanes Singen und Musizieren
  • Traditionelle Kathreintänze: 
    Hier genügt eine Voranmeldung beim SVLW sobald der Termin für den Veranstalter feststeht. 
  • Benefizkonzerte
    der gesamte Reingewinn (niemand bekommt Honorare) dient einem wohltätigen Zweck; dies soll am Plakat/Flyer stehen.
  • Jubiläumsveranstaltung einer Sing- oder Musikgruppe:
    traditionelle Volksmusik, kein Eintritt, keine Spenden, kann mit Volkstanz verbunden sein.
  • Musikalische Umrahmung von religiösen Feiern mit liturgischer Handlung
  • Bürgerliche Feierlichkeiten (Gemeinde, Ehrungen, …)

Ermäßigte Gebühren durch AKM fallen in folgenden Situationen an:

  • Saalgröße über 400 Personen und mind. 70 % aufführungsfrei Musiktitel: 
    Hier wird ein prozentualer Betrag (pro rata Berechnung) von der AKM eingehoben. Z.B.: von 30 aufgeführten Musiktiteln sind 6 geschützt. Das sind 20% der Titel, d.h.: 20% des Normaltarifes fallen an.
  • Saalgröße über 400 Personen und weniger als 70% aufführungsfreie Musiktitel:
    Für unsere Mitglieder gibt es hier 50% Ermäßigung zum Normaltarif der AKM.
  • Kartenabrechnung bei großen Sälen:
    Diese muss bei der Anmeldung bereits angemerkt werden.

Falls Sie selbst Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, appellieren wir an Sie Ihre geschützten Werke aufführungsfrei zu stellen! Über die Vorgangsweise bei der AKM informieren wir Sie gerne!

Letztendlich geht es um die Freiheit der Volksmusik. Deren Lieder, Jodler, Weisen und Tänze sollen allen, gebührenfrei zur Verfügung stehen. Volksmusik lebt vom gesungen und gespielt werden, ist neben der Klassik Teil unserer musikalischen Tradition und wurde zum überwiegenden Teil bis heute mündlich überliefert.

Mit musikalischen Grüßen

Ihr Salzburger VolksLiedWerk

* Der Pauschal-Rahmenvertrag für das Salzburger VolksLiedWerk wurde um die Punkte, welche im Rahmenvertrag des Österreichischen Volksliedwerkes, unseres Dachverbandes, mit der AKM abgeschlossen wurde, erweitert.